Wir bedauern, dass Du Deinen Garten abgeben möchtest.
Wir weisen explizit darauf hin, dass satzungsgemäß ein Pächterwechsel nur unter vorheriger Einbeziehung des Vorstandes erfolgen kann. Es besteht das Risiko, dass der Vorstand sich veranlasst sieht, neuer PächterInnen nicht in den Verein aufzunehmen. Prinzipiell verfolgt der Vorstand das Ziel, dass alle PächterInnen in der Lage und auch Willens sind, ihren Kleingarten in einem satzungsgerechten Zustand zu bewirtschaften und sich harmonisch in das Vereinsleben einzubringen.
Wir haben Dir an dieser Stelle wichtige Informationen zusammengestellt, damit im Falle des beabsichtigten Pächterwechsels nichts schief gehen kann.
Wir weisen auch noch einmal gesondert darauf hin, dass im Falle eines Pächterwechsels die Verpflichtung zur Schätzung des Wertes des Kleingartens durch den Kreisverband besteht. Anfallende Kosten sind durch die/den aktuellen PächterIn zu tragen. Sämtliche Anfragen für Wertermittlungen werden ausschließlich über den Kreisverband Schwerin e.V. abgewickelt. Aus diesem Grund bitten wir, für etwaige Anfragen die folgende Kontaktadresse zu nutzen:
Checkliste Gartenverkauf / Gartenübernahme
