Hecken sind ordnungsgemäß zu pflegen und unter Beachtung des Vogelschutzes zu schneiden. Der Pflege- oder Formschnitt ist über die gesamt Gartensaison möglich.

Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze".

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