Die Kleingärtnenden sind verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit bei sich und den Angehörigen und Gästen zu achten.
Jegliche die Nachbarn belästigende oder den Erholungswert beeinträtigende andauernde Geräuschverursachung hat zu unterbleiben.
Feierlichkeiten sind in nachbarschaftlichem Einvernehmen durchzuführen.
Geräuschverursachende Gartengeräte (z. B. Rasenmäher, -trimmer, -kantenschneider, Heckenscheren, Kettensägen, Schredder, Vertikutierer, Motorhacken) oder geräuschverbreitende Arbeiten im Garten (z. B. genehmigte Bauarbeiten) können während der Hauptnutzungszeit (1. April bis 30. Septemer) nur werktags von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr benutzt bzw. durchgeführt werden. Außerhalb der Hauptnutzungszeit kann die Mittagsruhe entfallen.