Verbrauchszählerstände ablesen und melden
Dienstag, 30. September 2025
Bis zum 30. September eines jeden Jahres müssen die Verbrauchszählerstände abgelesen und an den Vorstand gemeldet werden.
Bis zum 30. September eines jeden Jahres müssen die Verbrauchszählerstände abgelesen und an den Vorstand gemeldet werden.